Spätester Abgabetermin der Zeugnisse für das aktuelle Bewerberverfahren „2BFS“ sowie „TBK I/II“ (Schuljahr 2020/21) 17. Juli 2020 - Archiv


Das für die entgültige Schulplatzvergabe maßgebende Abschluss-, Jahres- oder Abgangszeugnis muss bei einer bestehenden Bewerbung für die „Zweijährige gewerblich-technische Berufsfachschule“ sowie für das „Technische Berufskolleg I / II“ bis spätestens Donnerstag, den 30. Juli 2020 um 12:00 Uhr im Sekretariat der Gewerblichen Schule Geislingen vorgelegt werden.

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Liebe Bewerberin, lieber Bewerber,

legen Sie bitte bis spätestens Donnerstag, den 30. Juli 2020 um 12:00 Uhr das für die Schulplatzvergabe maßgebende Zeugnis (beglaubigte Kopie des Abschluss-, Jahres- oder Abgangszeugnisses) für den entsprechenden Bildungsgang sowie, sofern noch nicht erfolgt, die weiteren Bewerbungsunterlagen (ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular, tabellarischer Lebenslauf über den bisherigen schulischen Werdegang) im Sekretariat der Gewerblichen Schule Geislingen vor. Bei nicht fristgerechter Abgabe kann Ihnen kein Schulplatz zugewiesen werden. Dieser wird dann an einen anderen Bewerber vergeben. Für den Fall, dass Ihnen das Zeugnis von der abgebenden Schule noch nicht ausgehändigt wurde, müssen Sie stattdessen einen Notenauszug bei ihrer derzeitigen Schule anfordern und diesen fristgerecht abgeben. Das maßgebende Zeugnis ist unverzüglich nach Erhalt nachzureichen.

Weitere wichtige Informationen zur Schulplatzvergabe und -annahme finden Sie in Kürze im entsprechenden Schulartbereich unter „Aktuelles“.

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